Refinanzierung durch pflegeentlastende Maßnahmen
Pflegeentlastende Maßnahmen sind Teil des neuen Pflegebudgets, welches im Zuge des Pflegekräftestärkungsgesetz eingeführt wurde. Dabei können bis zu 4 % des Pflegepersonalbudgets zusätzlich abgerechnet werden.
Die Durchführung und kostensenkende Wirkung von Maßnahmen sind vom Krankenhaus zu begründen und nachzuweisen. Sie können beispielsweise eingesetzt werden, um Softwarelösungen, die die stationäre Pflege nachweislich entlasten, zu refinanzieren.
Die softwarebasierte akademische Weiterbildung mit Hochschulzertifikat zum "Certified Workflow-Manager in Health Care - OM (Der OptimierungsManager)" ist eine wissenschaftliche Methode, um mithilfe einer digitalen Lösung Abläufe zu optimieren, um in Kliniken mehr Zeit durch weniger Verschwendung im Pflegedienst zu erhalten.